Allgemeine Geschäftsbedingungen von IronX

§ 1 Allgemeine Informationen, Teilnehmerin, Veranstaltungsort

  1. Die folgenden AGB gelten für die Teilnahme an allen von IronX, Inhaber: Cynthia Pflug (im folgenden IronX) angebotenen Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mitglied oder der Teilnehmerin geschlossenen Vertrages.
  2. Mitglied bzw. Teilnehmerin kann grundsätzlich nur sein, wer volljährig ist. IronX behält sich es jedoch vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen, soweit die Einverständniserklärung der oder des Erziehungsberechtigten vorliegt. Jedes Mitglied, bzw. jede Teilnehmerin hat IronX vor Abschluss eines Vertrages, der Teilnahme an einen Probetraining, Personal Training oder anderer angebotener Leistungen jeglicher Art ausdrücklich auf die Minderjährigkeit hinzuweisen und eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen bzw. vorzulegen.
  3. Rechte der Mitglieder bzw. Teilnehmerinnen aus dem abgeschlossenen Vertrag oder erworbenen Trainingseinheiten sind ohne die Zustimmung von IronX nicht auf andere Personen übertragbar. Dies gilt nicht für Einzelleistungen, wie das Freie Training, Probetraining, die Einzelstunde, Gutscheine oder „Shootingstar“ soweit diese im eigenen Namen für eine dritte Person erworben werden. 5er- oder 10er-Karten können im eigenen Namen für Dritte erworben werden, können dann jedoch ausschließlich von einer Person in Anspruch genommen werden.
  4. Soweit nichts Abweichendes vereinbart, werden alle angebotenen Trainingseinheiten im IronX, Laasener Straße 22, 07545 Gera durchgeführt. Die Ausübungsorte für Leistungen wie Personaltraining, Workshops, Shootingstar oder Eventangebote werden spätestens 48 Stunden vor Beginn individuell vereinbart oder bekanntgegeben.


§ 2 Leistungen, Vertragsschluss, Stornierung

  1. Jede Interessentin kann die Teilnahme an einem Probetraining erwerben. Hierbei handelt es sich um eine leichtes Einsteigertraining mit Trainer und einem Nachgespräch. Das Probetraining findet entweder während eines Pre Basic Kurses oder außerhalb der angebotenen Kurse und ausschließlich für Teilnehmerinnen eines Probetrainings statt. Die Teilnahme an einem Probetraining kann vor Ort oder über die Webseite gebucht und erworben werden. Gebuchte Termine sind nur in Verbindung mit einem erworbenen Ticket verbindlich. Ohne erworbenes Ticket werden Buchungen wieder storniert. Erworbene Tickets können bis zu 48 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenfrei storniert werden. In diesem Fall werden die Ticketkosten erstattet.
  2. Jede Teilnehmerin hat die Möglichkeit einen Mitgliedsvertrag abzuschließen. Bei Abschluss eines Mitgliedsvertrages kann das Mitglied während der Dauer der Mitgliedschaft je nach gewähltem Tarif und Verfügbarkeit an 4 („BASIC BITCH“), 8 („POLE JUNKIE“) oder 12 („QUEEN OF POLE“) Trainingseinheiten pro Monat von IronX teilnehmen. In jedem der wählbaren Tarife ist es dem Mitglied einmal pro Monat gestattet, eine weitere Person kostenfrei zum Training mitzubringen, soweit die maximale Teilnehmeranzahl dies zulässt. Im Rahmen einer Mitgliedschaft ist die Stornierung einer gebuchten Trainingseinheiten bis zu 24 Stunden vor dem entsprechenden Kurs möglich. Bei verspäteter Stornierung wird das Stundenkontingent der Teilnehmerin entsprechend der Buchung belastet.
  3. Jede Teilnehmerin hat die Möglichkeit, eine 5er- oder 10er-Karte zu erwerben. Der Kauf einer 5er-Karte berechtigt die Teilnehmerin zur Teilnahme an fünf Trainingseinheiten, die 10-er Karte berechtigt die Teilnehmerin zur Teilnahme an zehn Trainingseinheiten von IronX. 5er- und 10er-Karten haben eine Gültigkeit von 12 Monaten nach Erwerb. Auch bei 10-er Karten ist die Stornierung einer gebuchten Trainingseinheiten bis zu 24 Stunden vor dem entsprechenden Kurs möglich. Bei zu verspäteter Stornierung wird das Stundenkontingent der Teilnehmerin um entsprechend der Buchung belastet.
  4. Bei allen Trainingseinheiten ist die Teilnehmerzahl begrenzt, um ein hohes Maß an Qualität zu gewährleisten. Voraussetzung für die Teilnahme ist daher die vorherige Anmeldung zu der jeweiligen Trainingseinheit. Die Anmeldung kann vor Ort, per E-Mail, Telefon oder über die Buchungsapp von IronX erfolgen. Alle angebotenen Kurse kommen erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 3 zustande. Sollte die erforderliche Anzahl nicht erreicht werden, wird die Absage spätestens 8 Stunden vor Beginn den Teilnehmerinnen mitgeteilt. Das Stundenkontingent wird in diesem Fall nicht belastet.
  5. Die genaue Beschreibung der Kurse und der anderen in § 2 aufgeführten Leistungen findet sich auf der Webseite oder als Aushang oder Flyer im Studio. In dieser Beschreibung finden sich auch etwaige weitere besondere Teilnahmebedingungen.
  6. Die Darstellung der angebotenen Leistungen von IronX stellt kein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB dar, sondern ist lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Teilnehmerin. Es ist freibleibend und unverbindlich. Erst mit der Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages, dem Kauf einer 5er- oder 10-er Karte, eines Probetrainings oder einer anderen Leistung von IronX, gibt die Teilnehmerin ein verbindliches Angebot ab. IronX kann dieses Angebot der Teilnehmerin innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Angabe von Gründen ablehnen. Lehnt IronX das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt des Angebots zustande



§ 3 Tarife Mitgliedsverträge

  1. IronX bietet im Rahmen eines Mitgliedsvertrages drei verschiedene Tarife an, den „BASIC BITCH“( vier Teilnahmen im Monat) , „POLE JUNKIE“ (8 Teilnahmen im Monat) und „QUEEN OF POLE“ (12 Teilnahmen im Monat).
  2. Preise und Inhalt des jeweiligen Tarifs ergeben sich aus dem Mitgliedsantrag. Zudem finden Mitglieder oder Teilnehmerinnen die Tarife mit ausführlicher Beschreibung auf der Webseite von IronX oder als Aushang oder Flyer im Studio.
  3. Nichtgenutzte Trainingseinheiten im Rahmen des Mitgliedsvertrags können auf den Folgemonat übertragen werden und verfallen nicht. Gesammelte Trainingseinheiten verfallen jedoch mit Kündigung der Mitgliedschaft oder beim Downgrade auf einen günstigeren Tarif. Bei einem Upgrade auf einen teureren Tarif bleiben die gesammelten Trainingseinheiten erhalten.
  4. Ausgenommen dem „Personal Training“ dauert jede Trainingseinheit 90 Minuten. Das „Personal Training“ haben eine Dauer von 60 Minuten.
  5. Jede Teilnahme an einem der angebotenen Kurse verbraucht eine Trainingseinheit.
  6.  Eine Übersicht der aktuellen Kurse findet sich auf der Webseite www.ironxpolefitness.de oder in der Buchungsapp von IronX.



§ 4 Zusatzkosten, Reisekosten

  1. Entsprechend § 1 IV werden alle Leistungen von IronX grundsätzlich am Trainingsort Laasener Straße 22, 07545 Gera erbracht. Durch Absprache mit einem Trainer kann im Einzelfall auch ein abweichender Trainingsort vereinbart werden. Bei Leistungen, welche auf Wunsch des Mitgliedes oder der Teilnehmerin nicht am Trainingsort Laasener Straße 22, 07545 Gera erbracht werden, entstehen dem Mitglied oder der Teilnehmerin im Umkreis von 15 km keine weiteren Kosten für die Anreise des Trainers. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,40 Euro pro Kilometer berechnet.
  2. Im Einzelfall können nach Absprache mit einem Trainer auch Trainingseinheiten außerhalb der geltenden Öffnungszeiten abgehalten werden. Für Trainingseinheiten außerhalb der geltenden Öffnungszeiten, berechnet IronX einen Aufschlag von 20,- Euro pro Trainingseinheit auf den Mitgliedsbeitrag.


§ 5 Laufzeit, Kündigung, Ruhezeit und Änderungen

  1. Mitgliedsverträge beginnen mit dem Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch IronX.
  2. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich um unbestimmte Zeit, falls der Vertrag nicht mindestens einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt. Alle gesammelten Trainingseinheiten verfallen mit der Kündigung der Mitgliedschaft, sowie bei einem Downgrade auf einen günstigeren Tarif.
  3. Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn das Mitglied langfristig erkrankt und keine Besserung des Gesundheitszustandes abzusehen ist oder schwanger wird. Liegt der wichtige Grund in einer Erkrankung des Mitgliedes, behält sich IronX das Recht vor ein ärztliches Attest zu verlangen, welches die Sportunfähigkeit des Mitgliedes attestiert. Genaue Gründe sind nicht anzugeben. Der Berechtigte kann nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat, kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  4. Soweit ein Mitglied erkrankt oder schwanger wird, kann der Vertrag auf Wunsch des Mitgliedes ruhend gestellt werden. Die Ruhezeit darf eine Dauer von 9 Monate nicht überschreiten. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Während der Ruhezeit hat das Mitglied keine Ansprüche auf Leistungen von IronX und zahlt keine Mitgliedsbeiträge. Die zum Zeitpunkt des Beginns der Ruhezeit noch bestehende Restlaufzeit des Vertrages schließt sich an das Ende der Ruhezeit an.
  5. Ein Upgrade von einem günstigeren Tarif auf einen höheren Tarif ist jederzeit zum Folgemonat möglich. Ein Downgrade von einem höheren Tarif auf einen günstigeren Tarif ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten jederzeit zum Folgemonat möglich. In jedem Fall ist die schriftliche Erklärung 14 Tage vor Beginn des Folgemonats erforderlich. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzbestimmungen, sowie die Restlaufzeit des Vertrages bleiben davon unberührt.



§ 6 Allgemeine Teilnahmebedingungen

  1. Während der Trainingseinheiten an den Pole Dance Stangen ist das Tragen von Metallschmuck am Körper und der Kleidung untersagt. Offen getragene Piercings müssen angeklebt werden.
  2. Abgesehen vom „freien Training“ finden alle Trainingseinheiten unter der Anleitung eines Trainers statt. Den Teilnehmerinnen an einem „freien Training“ muss stets bewusst sein, dass kein Trainer anwesend ist und daher auch keine Betreuung stattfindet. Auch wenn die Räumlichkeiten und die Geräte (z.B. Stangen) regelmäßig kontrolliert werden, um die Verletzungsgefahren zu minimieren, stellt ein unbeaufsichtigtes Training immer ein erhöhtes Unfallpotential dar.
  3. Alle Mitglieder und Teilnehmerinnen verpflichten sich, den Anweisungen des Personals und der Trainer Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten sowie sich gemäß der Hausordnung von IronX zu verhalten. Grobe und wiederholte Verstöße hiergegen können ein Hausverbot zur Folge haben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.
  4. Erscheint ein Mitglied oder eine Teilnehmerin mehr als 10 Minuten nach Beginn der
    Trainingseinheit am Veranstaltungsort, entscheidet der zuständige Trainer über die weitere Teilnahme an der jeweiligen Trainingseinheit. Wird die weitere Teilnahme durch den Trainier abgelehnt, wird das Stundenkontingent des Mitgliedes oder der Teilnehmerin dennoch um die jeweilige Stunde belastet. Bei mehrmaligem, unentschuldigtem Zuspätkommen ist IronX berechtigt, das Mitglied oder der Teilnehmerin von den Trainingseinheiten insgesamt auszuschließen. Gleiches gilt, wenn ein Mitglied oder Teilnehmerin sich nicht an die Weisungen des Trainers hält, den Ablauf der Trainingseinheiten nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet. Verspätet sich das Mitglied oder der Teilnehmerin im Rahmen eines „freien Trainings“, verkürzt sich die freie Trainingszeit entsprechend der Zeit der Verspätung.
  5. Glasflaschen oder offene Getränke sind im Trainingsbereich nicht gestattet.



§ 7 Mitgliederverträge, Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle von IronX angegebenen Mitgliederpreise beziehen sich jeweils auf einen vollen Monatsbeitrag.
  2. Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzlich gültige deutsche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Diese wird auf Rechnungen separat ausgewiesen.
  3. Abhängig von der Entwicklung der für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten werden die Preise nach billigem Ermessen angepasst. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisminderung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für Miete, Nebenkosten oder Personal erhöhen oder verringern. Preisanpassungen sind nur zum Monatsersten möglich. IronX wird die Mitglieder (Vertragspartner) mindestens 6 Wochen vor der geplanten Preisanpassung schriftlich informieren. Im Fall einer Preisänderung hat das Mitglied das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Hierauf wird in der Preisänderungsinformation gesondert hingewiesen. Im Fall der Kündigung wird die Preisänderung gegenüber dem Mitglied nicht wirksam. Im Übrigen bleibt §315 BGB unberührt.
  4. Der Mitgliedsbeitrag ist für jeden Kalendermonat im Voraus zu zahlen. Beginnt oder endet der Mitgliedsvertrag im Laufe eines Kalendermonats ist der Monatsbeitrag anteilig zu leisten (1/30 je Kalendertag).
  5. Der Einzug des Mitgliederbeitrags erfolgt per Lastschriftverfahren und wird zum jeweiligen 5. Des Monats abgebucht. Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass ihr Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat das Mitglied alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
  6. Gerät das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist IronX zudem berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
  7. Im Mitgliederbeitrag ist, abgesehen von den in § 3 beschriebenen Tarifinhalten, das Entgelt für die Inanspruchnahme von Zusätzlich angebotenen Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.


§ 8 Workshops, Camps, Specials

  1. Zusatzleistungen wie Workshops, Camps oder sonstige Veranstaltungen können auch von Nichtmitgliedern erworben werden.
  2. Die Teilnahme an Workshops, Camps oder sonstigen Veranstaltungen von IronX ist nur nach verbindlicher Anmeldung und Zahlung der Teilnahmegebühren möglich.
  3. Die Stornierung eines Workshops, Polepicknicks, Fotoshootings, Specials o.ä. ist nicht möglich. Bei Verhinderung kann die Teilnehmerin einen Ersatz benennen, welche für sie an der Veranstaltung teilnimmt. Die Umbuchung ist einmalig bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung möglich und kostenfrei. IronX behält es sich vor, weitere Umbuchungen zu akzeptieren, erhebt hierfür jedoch eine Gebühr in Höhe von jeweils 10,- Euro.
  4. Veranstaltungen können vor Ort oder über die Buchungsapp von IronX gebucht und bezahlt werden.



§ 9 Haftung, Absagen/Änderungen von Trainingseinheiten oder Veranstaltungen

  1. Um Verletzungen vorzubeugen, führt IronX vor der ersten Trainingseinheit einen Gesundheitscheck durch. Hierbei werden der Gesundheitszustand, Risikofaktoren und Kontraindikationen abgefragt. Mitgliedern Teilnehmerinnen sind verpflichtet, alle notwendigen Fragen dieses Fitnesstests wahrheitsgemäß zu beantworten, da sich nur so Verletzungen effektiv vorbeugen lassen. Der Fitnesstest durch IronX stellt keine medizinische Diagnose dar, sondern dient nur einer ersten Einschätzung von Verletzungsgefahren und Teilnahmevoraussetzungen.
  2. Vor der Nutzung sämtlicher Trainingsgeräte (z. B. Stangen) werden alle Mitglieder und Teilnehmerinnen in die Nutzung der Geräte eingewiesen. Die Nutzung der Geräte vor der Einweisung ist untersagt.
  3. Die Haftung von IronX – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von IronX beruht. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von IronX beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind. 

  4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
  5. IronX behält es sich vor, Trainingseinheiten oder sonstige Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingseinheiten oder Veranstaltungen inhaltlich abzuändern oder im Ganzen abzusagen. Werden Trainingseinheiten oder Veranstaltungen durch IronX abgesagt, wird bereits gezahlte Entgelt zurückerstattet, bzw. das Stundenkontingent nicht belastet, soweit die Trainingseinheiten oder die Veranstaltungen nicht einvernehmlich an einem Ersatztermin nachgeholt werden können. Über räumliche oder zeitliche Verlegungen, sowie Absagen werden Mitglieder und Teilnehmerinnen spätestens 48 Stunden vor Beginn über einen Aushang im Studio oder die Webseite informiert.


§ 10 Datenschutz

  1. Im Rahmen der Mitgliedschaft oder Teilnahme an Kursen oder Veranstaltungen werden personenbezogene Daten durch IronX verarbeitet. Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten nach Art. 13 und 14 DS-GVO werden jedem Mitglied oder Teilnehmerin zur Verfügung gestellt. Sie finden diese Informationen im Internet unter https://www.ironxpolefitness.de/datenschutz/ , in unserem Studio als Aushang oder Flyer und als Anhang Ihres Mitgliedantrages.
  2. Sollten im Rahmen der Verarbeitung Ihrer Personenbezogenen Ihre Einwilligung erforderlich sein, wird diese rechtzeitig durch IronX eingeholt. Entsprechende Informationen nach Art. 13 und 14 DS-GVO werden Ihnen mit zusammen mit der Einwilligungserklärung zur Verfügung gestellt. 


§ 11 Sonstiges, Schlussbestimmungen

  1. Alle Mitglieder und Teilnehmerinnen sind verpflichtet, IronX über jede Änderung in der Anschrift und Bankverbindung unverzüglich zu Informieren. Solange eine solche Mitteilung durch das Mitglied oder die Teilnehmerin nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift als weiterhin gültige Anschrift.
  2. Das Mitglied oder die Teilnehmerin darf nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese nicht rechtskräftig durch Urteil oder Gerichtbeschluss festgestellt sind oder von IronX unbestritten bleiben, es sei denn, die Gegenforderung und die aufgerechnete Hauptforderung sind synallagmatisch miteinander verknüpft.
  3. IronX ist berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil der Teilnehmerinnen sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn nach Vertragsschluss unvorhersehbare und unbeeinflussbare Änderungen eingetreten sind oder Lücken offenbar werden und dadurch das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich eingeschränkt wird. Die Änderungen dürfen nicht die Hauptleistungspflichten der Mitglieder, Teilnehmerinnen oder IronX betreffen.
  4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
  5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  6. Erfüllungsort ist der jeweils aktuelle Veranstaltungsort.
  7. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Klage im Streitfall bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz von IronX zuständig ist. IronX ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.